Entsorgung

Die Entsorgung von Boden und Bauschutt kann erst nach der Probenahme durch zertifizierte Probenehmer stattfinden. Die Abfalleinstufung findet durch die zuständige Senatsverwaltung oder KSG GmbH statt. Gefährlicher Abfall muss der bei der zuständigen Behörde im elektronischen Verfahren angedient werden. Das Andienungsverfahren für gefährliche Abfälle ist ein Verfahren zur sicheren und gesetzeskonformen Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Es regelt den Transport und die Annahme von gefährlichen Abfällen bei den dafür zugelassenen Entsorgungsanlagen.

Das Verfahren umfasst verschiedene Schritte. Zunächst müssen die erzeugenden Unternehmen eine Entsorgungsanlage finden, die für die Annahme ihrer gefährlichen Abfälle zugelassen ist. Anschließend müssen sie eine Anlieferungsvereinbarung mit der Entsorgungsanlage abschließen, in der die Art, Menge und Beschaffenheit der Abfälle sowie die Transportwege und -modalitäten festgelegt werden.

Bevor die Abfälle angeliefert werden, müssen sie nach den Vorschriften des Gefahrgutrechts verpackt, gekennzeichnet und begleitpapiert werden. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage erfolgt durch zugelassene Transportunternehmen, die ebenfalls bestimmte Vorschriften einhalten müssen.

Bei der Annahme der Abfälle in der Entsorgungsanlage wird überprüft, ob sie den vereinbarten Bedingungen entsprechen und ob sie den geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Anschließend werden die Abfälle in der Anlage behandelt oder beseitigt.
Das Andienungsverfahren für gefährliche Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes, da es dazu beiträgt, dass gefährliche Abfälle sicher und gesetzeskonform entsorgt werden. Es schützt sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit der Menschen, die mit gefährlichen Abfällen in Berührung kommen könnten.

Ab dem 01.08.2023 gelten die übergeordeten Anforderungen der Mantelverordnung MantelV. In der MantelV sind unter anderem die ErsatzbaustoffV, BundesbodenschutzV, DeponieV und GewerbeabfallV neu geregelt.

Weitere Informationen finden Sie unter mantelverordnung.net.