HBCD wird u.a. bei der Herstellung von Polystyrol – insbesondere für expandierte Polystyrol-Hartschäume (EPS) und extrudierte Polystyrol-Hartschäume (XPS) – als additives Flammschutzmittel verwendet. Durch diese Beimengung kann das Polystyrol die Klassifikation „schwer entflammbar“ erhalten. Im Jahre 2008 wurde HBCD als chemischer Stoff, der persistent (P), bioakkumulativ (B) und toxisch (T) ist, als PBT-Stoff in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Zum 30.09.2016 wird HBCD in der POP-Verordnung gelistet. Die Einstufung als gefährlicher Abfall erfolgt, sobald der in Anhang IV der POP-Verordnung festgeschriebene Grenzwert von 1.000 mg/kg OS bzw. 0,1 % TS HBCD im Dämmmaterial überschritten wird.

Asbest
Chrysotil, Amphibol

Das Vorliegen schwachgebundener Asbestprodukte in Gebäuden muss erkannt, die Dringlichkeit der Sanierung geprüft und die Sanierung mit geeigneten Verfahren durchgeführt werden.

Bewertungsgrundlagen für Schadstoffgutachten
„TRGS 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
„Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinien), Fassung November 2020“
* TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“

Künstliche Mineralfaser KMF
Bis 1995 wurde künstliche Mineralfaser KMF verbaut, die im Vedacht steht, krebserregend zu sein. Während einer Übergangszeit von 1996 bis 2000 waren sowohl "alte" als auch "neue" KMF-Dämmstoffe verfügbar. Liegen keine Informationen vor, wird bis zum Baujahr 2000 davon ausgegangen, dass es sich um "alte" Mineralfaser-Dämmstoffe gemäß TRGS 521 handelt.

Bewertungsgrunglagen für Schadstoffgutachten
TRGS 521 „ Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“
„Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS) von 1994“
TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“

Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Materialien. In den 50er bis 70er Jahren wurden im Wohnungsbau flächendeckend Asphaltkleber für Parkettboden und Abdichtungen für Dächer, Außenwände und Böden eingesetzt.

Benzo[a]pyren (BaP) aus der Gruppe der PAK sind stark krebserzeugend durch das Einatmen PAK-belasteter Stäube. Benzo[a]pyren (BaP) gilt bei der Bewertung als Leitkomponente für die in der teerhaltigen Abdichtung vorkommenden polycyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe.

Bewertungsgrundlagen für Schadstoffgutachten
TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyse-Produkte aus organischem Material“
TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen"
TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“
Handlungsanleitung für den Umgang mit teerhaltigen Materialien für den Hochbau, Herausgeber Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, überarbeitete Auflage November 2007

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Offene Anwendungen sind als Weichmacher in Kunststoffen (z.B. elastischen Fugenmassen), als Imprägnier- und Flammschutzmittel und als Zusatz in Kitten, Klebstof­fen und Spachtelmassen zu finden. Geschlossen wurde PCB in Kondensatoren, Leuchtstoffröhren und Transformatoren und als Hydraulikflüssigkeit angewendet.

Bewertungsgrundlagen für Schadstoffgutachten
„Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie), Fassung September 1994“
TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“
TRGS 516 außer Kraft

Pentachlorphenol (PCP), Lindan (g-Hexachlorcyclohexan)

Pentachlorphenol (PCP) wurde wegen seiner fungiziden und bakteriziden Wirkung bei der Behandlung von Textilien und Hölzern eingesetzt, die für den Außenbereich bestimmt waren. Zusammen mit dem insektiziden Wirkstoff Lindan (g-Hexachlorcyclohexan) ist PCP in den 70er und 80er Jahren großflächig eingesetzt worden. Dabei im Laufe der Jahre viele verschiedene Einzelprodukte mit und ohne Bindemittel- und Pigmentanteil zum Einsatz gekommen. Die Produktion wurde 1986 eingestellt und 1989 verboten.

Bewertungsgrundlagen für Schadstoffgutachten
„Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP) belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden" erschienen im Ministerialblatt Nr. 51 v. 02.09.97
TRGS905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“

Seit März 2006 nehmen die Hersteller von Gasentladungslampen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung alle Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen zurück und entsorgen diese bundesweit.

Bewertungsgrundlagen für Schadstoffgutachten
„Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)“

Formaldehyd ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das sehr gut in Wasser und in Alkohl löslich ist. Industriell wird Formaldehyd als Harz für die Verleimung von Spanplatten eingesetzt. Die maximale Arbeitsplatzkonzentration MAK-Werte sind mit der GefStoffV vom 23. Dezember 2004 durch die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ersetzt worden. Solange die Technischen Regeln und die Sicherheitsdatenblätter noch nicht aktualisiert sind, können die MAK-Werte als Richtwert für den AGW herangezogen werden.

Bewertungsgrundlagen für Schadstoffgutachten
TRGS 540 „sensibilisierende Stoffe“